Hausordnung

Hausordnung Hallen- und Freibad aquaRii - Bad Oberes Rheintal

1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Hallen- und Freibad aquaRii, sie regelt die Rechte und Pflichten der Benutzenden. Mit dem Lösen des Eintritts anerkennen die Benutzenden die Hausordnung.

2. Badegäste
Die Gäste der Badeanlagen aquaRii benützen das Bad auf eigene Gefahr. Die Badegäste stehen nicht unter ständiger Aufsicht des Badepersonals. Die Gäste sind bei einem Notfall verpflichtet, sofort den SOS Alarm auszulösen.

In das Bad haben alle Personen Zutritt, ausgenommen:

-          Kinder unter 8 Jahren ohne Begleitung einer erwachsenen Begleitperson (ab 18 Jahren)
-          Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden
-          Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen

3. Öffnungszeiten
Die Badezonen / Wasserbecken sind 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen, die Anlagen bei Betriebsschluss.

4. Badekleidung
Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen Höschen oder Badewindeln zu tragen.

5. Hygiene
Das Duschen vor der Benutzung der Badebecken ist obligatorisch. Personen, die mangelnde Körperhygiene vorweisen, kann der Zutritt zur Anlage verweigert werden.

6. Warmwasser-Aussenbecken

Der Bereich vom Warmwasseraussenbecken ist ein Bereich für Entspannung und wir bitten Sie sich aus Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn sich im WAB ruhig zu verhalten.

Im Warmwasser-Aussenbecken dürfen keine Spielgeräte (Wasserball, Schwimmbretter, etc.) benützt werden. Schwimmhilfen wie Flügeli und Schwimmringe für Kinder sind erlaubt.

Der Zugang zum Warmwasser-Aussenbecken ist nur über die Schwimmhalle gestattet.

7. Verhalten in den Anlagen
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, der Sicherheit sowie der Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Nicht gestattet sind insbesondere:

a)      Der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Nichtschwimmern in den Schwimmbereichen

b)      Das Benutzen von Schwimmhilfen (Wasserbälle, Schwimmringe, Flügeli etc.) im Schwimmerbecken

c)      Hineinspringen von den Längsseiten in das Schwimmerbecken

d)      Das Aufstehen auf der Rutschbahn oder das Stauen von Wasser

e)      Die Benutzung des Grossspielgeräts für Nichtschwimmer

f)       Das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Zustimmung

g)      Das Essen und Trinken (ausgenommen ungesüsste Mineralwasser) im ganze Hallenbad-Bereich

h)      Das Essen und Trinken bei den Nicht- und Schwimmerbecken im Aussenbereich

i)       Mitnehmen von Glasbehältern

j)       Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln

k)      Rauchen (inkl. E-Zigaretten) im Innenbereich der Anlage

l)       Das Abspielen von Musikgeräten ohne Kopfhörer, vorbehalten bleiben Bewilligung durch das Personal (z.B. Kurse)

 

Weisungen des Badepersonals sind zu befolgen.

  

Zweckverband Hallenbad Oberes Rheintal | Genehmigt vom Verwaltungsrat 31.07.2021

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